indirekter freistoss

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Das Recht muss seinen Gang haben, und sollt´ die Welt darob zu Grunde gehen: über die Nachspielzeit des Spiels HSV-FCB

Oliver Fritsch | Donnerstag, 25. März 2004 Kommentare deaktiviert für Das Recht muss seinen Gang haben, und sollt´ die Welt darob zu Grunde gehen: über die Nachspielzeit des Spiels HSV-FCB

Die Geschehnisse: Kurz vor Schluss der Partie zeigt der Schiedsrichterassistent – wie üblich – die Dauer der Nachspielzeit an: in diesem Fall drei Minuten. Unstrittig gilt als diesbezügliche Ursache das zeitverzögernde Spiel der Bayern. Insbesondere Oliver Kahn wurde in der zweiten Halbzeit des öfteren von Schiedsrichter Markus Merk ermahnt, nicht verwarnt. (Manche Befürworter der Nachspielzeit behaupten fälschlicherweise, diese sei durch die törichten „Bananenwürfe“ seitens der HSV-Fans in Richtung Bayern-Gehäuse im Vorfeld des Spiels begründet. Jedoch wurde erstens aus diesem Grund die Halbzeitpause verkürzt. Zweitens hatten diese Aktionen keinen Einfluss auf die tatsächliche Spielzeit.) Nun fällt in der 90. Spielminute das 1:0 für den HSV. Die Nachspielzeit ist somit hinfällig geworden. Warum soll ausgerechnet diejenige Mannschaft von einer solchen profitieren, die sie schuldhaft zu verantworten hat?! Man würde sie demzufolge für ein „Vergehen“ belohnen.

Folgt man trotz dieser Einwände dennoch Merks Auffassung (man könnte sie rechtspositivistisch nennen) konsequent, hätte er in der folgenden Zeit anders handeln müssen. Er entscheidet in der 93. Minute auf indirekten Freistoß für die Bayern, welcher jedoch durch die Verzögerungstaktiken der Hamburger erst in der 95. (!) Minute ausgeführt wird; mit dem bekannten Ergebnis. Mit einer kohärenten Rechtslogik hätte Merk die Ausführung dieses Freistoßes mit dem selben Argument verhindern müssen, mit dem er die vorherige Nachspielzeit begründete. Das Regelwerk sieht nämlich vor, dass nach Ablauf der Spielzeit lediglich ein Strafstoß zwingend auszuführen ist.

Zweifellos ist die letztgenannte Variante eine offensichtlich undenkbare und absurde. Jedoch ist sie im selben Maße ungerecht wie diejenige Merks: ein Mal Zeitschinderei belohnen, ein anderes Mal bestrafen.

Gewinnspiel für Experten

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