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„Lothar Matthäus, vielleicht kannst Du Dich daran erinnern“

Oliver Fritsch | Donnerstag, 25. März 2004 Kommentare deaktiviert für „Lothar Matthäus, vielleicht kannst Du Dich daran erinnern“

Ralf Wiegand (SZ 25.7.) berichtet die Gerichtsposse Lothar Matthäus vs. FC Bayern. „Vor dem Scheidungsrichter wäre die Sache mit dem Aktenzeichen 12023094/02 vielleicht besser aufgehoben gewesen als vor der 12. Zivilkammer des Landgerichts München I. Der FC Bayern und Lothar Matthäus führten einmal so etwas wie eine Ehe, beide polarisierten die Fußballwelt auf ihre Weise. Der flotte Franke Matthäus mit seinem bisweilen losen Mundwerk, der Weltverein Bayern München mit seinem Führungsanspruch. Man konnte sie lieben oder hassen, und das machte sie zu einer funktionierenden Gemeinschaft. Zum Abschied, als aus der Beziehung schon längst ein Zweckbündnis geworden war, richtete der Verein dem Spieler ein großes Abschiedsfest aus, am 26. Mai 2000. 3927671,16 Mark flossen an Matthäus. Streit ums Geld ist in Deutschland Scheidungsgrund Nummer ein (…) Welch ein Spektakel: Matthäus vs. FC Bayern. Die Verhandlung musste vom kleinen Sitzungssaal 6 in den großen Saal 28 verlegt werden, Fotografen drängelten sich dutzendweise, alle Ordnungsrufe der Justizbeamten verhallten im Chaos. Kameraleute warfen sich gegenseitig die Stative um. Zusätzliche Stühle wurden herbeigeschafft, kurz vor Verhandlungsbeginn schlüpfte Markus Hörwick, der Pressesprecher des FC Bayern, als Zuhörer in den Saal und schüttelte den Kopf (…) Der Richter redete mit Engelszungen auf Matthäus ein. Ob er denn seine eigenen Verträge nicht kenne – er legte ihm seinen Vertrag mit dem FC Bayern vor und fragte: „Ist das Ihre Unterschrift, Herr Matthäus?“ Er verlor fast die Geduld: „Wenn Sie meinen, man muss streiten, dann muss man streiten.“ – „Es ist die Frage, was Sie jetzt noch wollen.“ – Matthäus verhielt sich wie in einer Pressekonferenz. Als Karl Hopfner Ihn an ein Vier-Augen-Gespräch erinnerte („Lothar Matthäus, vielleicht kannst Du Dich daran erinnern“), sagte Matthäus: „Ich möchte hier nicht mit Herrn Hopfner diskutieren.“ Der Richter: „Aber vielleicht müssen Sie mit mir reden.“ So ging das eineinhalb Stunden lang, bis der Richter zu Matthäus und seinen beiden Rechtsvertretern sagte: „Wir haben nichts gefunden, was Ihre Rechtsauffassung belegen würde.“ Er schlug erneut vor, sich zu vergleichen. 5000 Euro, und die Sache wäre vom Tisch. Pause. Fenster auf. Erkenntnis kam keine herein. Matthäus Anwalt eröffnete die Verlängerung mit dem Angebot, den Vergleich zu akzeptieren – und verlangte 20000 Euro. „Wie kommen Sie jetzt auf diese Zahl?“, fragte Richter Bischoff. „15000 plus X“, antwortete der Anwalt. Gelächter im Saal. Ein Ordnungsruf des Richters. „7500 Euro“, bot der Bayern-Anwalt. „12000″, rief der Matthäus-Vertreter. Dann: 8000, „eine runde Summe“. Es blieb bei 7500, der Richter diktierte den Vergleich auf sein Tonband. Matthäus ließ sich eine zweiwöchige Widerrufsfrist einräumen. Niemand sollte die Hand ins Feuer legen, dass die Sache beendet ist.“

Zur untragbaren Nervensäge entwickelt

Thomas Becker (FR 25.7.) berichtet aus dem „Königlich-bayerischen Amtsgericht“. „Hätte es noch eines Beweises bedurft, warum Lothar Matthäus sich im Laufe der Jahre vom Ausnahme-Fußballer zur untragbaren Nervensäge entwickelt hat, die zwei Stunden vor Gericht hätten auch den letzten Zweifler überzeugt. Dutzende Fernsehteams, Fotografen und Journalisten wunderten sich somit kaum noch, als der Kläger nach getaner Tat in die Kameras sprach: Ich bin zufrieden. Schade, dass es vor Gericht gehen musste. Es ging mir nicht ums Geld. Wie kann er mit 7500 zufrieden sein, wo es um ihm angeblich zustehende Millionenbeträge ging? Wie kann er sich über den Rechtsweg beklagen, wenn er ihn selbst eingeschlagen hat? Und um was, wenn nicht um Geld, ging es denn? Rational ist das Verhalten von Matthäus schon lange nicht mehr zu erklären. Der FC Bayern, vertreten durch den bemitleidenswerten Vorstand Karl Hopfner, nahm die Causa mit einem Kopfschütteln und dezentem Zähneknirschen.“

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