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Ascheplatz

Geldvermehrungsmaßnahme

Oliver Fritsch | Sonntag, 3. Februar 2008 Kommentare deaktiviert für Geldvermehrungsmaßnahme

Die Presse reagiert mit Kritik und Skepsis auf das jüngste Urteil des Internationalen Sportgerichts zum Transferrecht

Roland Zorn (FAZ) malt schwarz: „Nun werden sich Spieler und Spielerberater noch leichter die Taschen füllen können; kleine Vereine stehen gegenüber den Begehrlichkeiten der Großklubs so ohnmächtig wie nie da, wenn der Vereinswechsel zum Kinderspiel unter ‚Taschengeldkonditionen’ wird; die in dieser Winterpause auch in der Bundesliga sichtbaren hektischen Vereinswechselmanöver werden noch intensiver sein; es gibt kaum noch die Chance zum nachhaltigen Aufbau von Mannschaften; die Identifikation des Fans mit ‚seinem’ Verein fällt immer schwerer; der Reiz zur Ausbildung von Talenten wird geringer, wenn diese anschließend danke schön sagen und woanders hingehen. Was kann der Fußball gegen diese neue Erschwerung der Wechselmodalitäten tun? Die Fifa zum Beispiel kann ihre Transferbestimmungen überarbeiten und im Sinne der Vereine zu stabilisieren versuchen – muss aber jederzeit auf neue Cas- oder zivilrechtliche Urteile gefasst sein; die Klubs können (gerichtlich ebenfalls prüfbare) geldwerte Ausstiegsklauseln mit neuverpflichteten Spielern für den Fall vereinbaren, dass ein Profi einen zeitlich befristeten Vertrag von sich aus bricht; sie sind, um die eigene Rechtssicherheit zu stärken, in Zukunft geradezu verpflichtet, Verträge mit Spielern, die sie behalten wollen, frühzeitig zu verlängern, und das dürfte manchmal teuer werden. Eine insgesamt unerfreuliche Situation also für die Klubs. (…) Pacta sunt servanda? Der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten seien, klingt ehrenwert, scheint aber in der Wirklichkeit des modernen Fußballs überholt – wie die lateinische Sprache, in der er einst in Stein gemeißelt wurde“

Frank Hellmann (stern.de) fügt hinzu: „Wer glaubt, der Irrsinn hätte seine Grenzen, der täuscht sich. Im Gegenteil: Die ohnehin kaum begrenzte und zu begrenzende Macht der Spieler und ihrer Einflüsterer wird noch weiter zunehmen – und die ohnehin schon horrenden Gehälter, Prämien und Handgelder werden sich noch ein ganzes Stück nach oben verschieben. Denn das Urteil könnte sich genauso als Geldvermehrungsmaßnahme für die kickende Belegschaft und ihre Gefolgschaft in Person der Spielerberater erweisen wie einst das Bosman-Urteil, das erst ablösefreie Wechsel ermöglichte.“

Thomas Kistner (SZ) besänftigt diejenigen, die einen Machtverlust der Vereine zu Gunsten der Spieler voraussagen: „Zwar sieht es auf den ersten Blick so aus: Nimmersatte Söldner von Mailand bis Madrid kaufen sich jetzt nach zwei, drei Jahren aus ihren vertraglichen Restlaufzeiten mit ein, zwei Jahresgagen frei, um dem nächsten Arbeitgeber gleich wieder ein Mehrfaches als Handgeld herauszuleiern. So weit, so schlecht. So einseitig ist nun mal nach EU-Recht die Lastenverteilung zu Ungunsten der Klubs. Diese aber könnten ihre Not auch zur Tugend machen und die neuen Risiken auf die Spieler umverteilen. Wär’ ja ökonomisch blanker Unfug, Profis künftig länger als zwei, drei Jahre zu binden. Kürzere Laufzeiten könnten Transfer- und Handgelder dämpfen, zugleich ließen sich die Gehälter anheben: Bezahlt wird nur die Leistung, die geliefert wird. Geschmälert würden auf die Art die in der Szene arg begehrten Kick-Back- und Offshore-Zahlungen. Übrigens, fortan dürften gerade als AG wirkende Klubs, die ja mit Aktionärsgeld arbeiten, keine Jungstars mehr auf viele Jahre verpflichten. Wer derart öffentlich Geld verbrennt, könnte sich am Ende strafbar machen.“

Welt: Es ist das wohl spektakulärste Urteil seit dem Fall Bosman: Der Oberste Sportgerichtshof hat entschieden, dass Spieler nach spätestens drei Jahren ihren Vereinen den Rücken kehren dürfen – ablösefrei; die Fifa ist entsetzt
SZ: Ein neues Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs erschüttert das Transfersystem des Fußballs
zeit.de: Interview mit Dietmar Beiersdorfer: „Die Gehälter werden steigen“

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