Am Grünen Tisch
Es regieren die Monopolisten
| Montag, 23. März 2009Zwei Blog-Stimmen zum Hartplatzhelden-Urteil
Jürgen Kalwa schreibt: „Es ist traurig genug, dass die Hartplatzhelden in zweiter Instanz den Prozess gegen den Württembergischen Fußballverband verloren haben. Und dass die Sache nur dann weiter ausgefochten werden kann, wenn das von viel Enthusiasmus getragene Portal eine große Zahl an Menschen findet, die es mit Spenden unterstützen. Aber was noch viel trauriger ist, ist die Art, wie nun bereits ein zweites Gericht in Deutschland ein Gesetz auslegt, das bereits in seiner Überschrift klar macht, dass es im Wirtschaftsgeschehen ein Rechtsgut gibt, das es zu schützen gibt: den Wettbewerb. Wo kein Wettbewerb ist, da ist kein Markt. Und wo kein Markt ist, da regieren die Monopolisten. Und wo die Monopolisten regieren, ist das schöne Grundgesetz und der ganze Rechtsrahmen nicht viel wert, der auf dem Papier immer so attraktiv aussieht. (…) Es geht um die ureigenen Rechte von uns allen. Und deshalb sollten so viele Menschen wie möglich die Hartplatzhelden unterstützen. Sie sind die einzigen, die momentan bereit sind, diesen Kampf zu führen.“
Auf allesaussersport lese ich: „Ich halte die Art, wie der DFB gegen Jens Weinreich und die Hartplatzhelden vorgeht, für keinen Zufall. Der DFB arbeitet mit der Schrotflinte, feuert mit breiter Streuwirkung und hofft damit, Einzelpersonen mit ihren begrenzten Ressourcen zu überfordern. Spendenaufrufe verbrauchen sich. Jens Weinreich hat sich großer Solidarität erfreuen können. Ich hoffe, den Hartplatzhelden geht es ebenso, aber irgendwann wird das Mittel ausgelutscht sein. Deswegen müssen jetzt die Rahmenbedingungen gestellt werden, damit nicht weitere Blogger in ähnliche Repressionsmühlen kommen. Insofern dient eine Unterstützung der beiden auch dem eigenen Schutz.“
Kommentare
11 Kommentare zu “Es regieren die Monopolisten”
Dienstag, 24. März 2009 um 11:58
Der Relaunch: Ist ja wirklich neu. 🙂 Aber nach etwas Zeit ists besser.
Hartplatzhelden: Ich denke 20er-Weinreich und HPH sind nicht vergleichbar. Und gehören auch nicht zusammen. Die Freiheit von Journalisten auch mal über die Strenge zu texten und der Schutz der wirtschaftlich Schwächeren vor den Bully-Taktiken des DFB gehört verteidigt. Bis zum bitteren (für den DFB) Ende.
HPH, hier finde ich – sorry Hr. Fritsch – ists schon so, dass es sich um wirtschaftliche Interessen handelt. Daher sollte das nicht so vermengt werden mit dem Weinreich Fall, das bekommt sonst schnell ein G’schmäckle. Und ich denke auch, dass viel der Blogger-Soli mit Ihnen Ihrem Einsatz für Weinreich geschuldet ist. Man hält zusammen. Ist ja auch ok.
Nichts desto trotz ist die Begründung des LG Stuttgarts abenteuerlich. Und es fühlt sich grundfalsch an. Aber gut ich bin auch kein juristisch verbogener Mensch, lebe nicht in dieser anderen Welt. Daher kann es schon sein, dass dem zuständigen Richter immer noch die Augen feucht werden vor Freude über seine tollen Formulierungen.
Eventuell sind Sie, Hr. Fritsch, auch schlecht beraten gewesen von Ihrem Anwalt. Lustig für mich die Idee ein Vergleich hinzubekommen und da dann voll auf den Putz zu hauen, im Gefühl der -falschen- Sicherheit, weil das Gericht ja zum Vergleich aufgefordert hatte. Es hätte Ihnen klar sein müssen, dass der Richter wirklich denkt, der WFV hat das Recht an den privaten Filmchen. Warum soll er sonst zu einem Verlgeich auffordern. Und weil Sie darauf eingegangen sind, haben Sie dem doch implizit zugestimmt.
Also wenn ich jetzt lese, wie falsch der Richter argumentiert, dürfen Sie sich anhängen, seine Linie nicht erkannt und nicht gleich massiv dagegen argumentiert zu haben. Dadurch, dass Ihr Anwalt Ihnen geraten hat, einen Vergleich zu versuchen, haben Sie dem WFV das Bettchen gemacht und deren Anwalt hat sich gleich reingelegt. Warum soll er vergleichen? Dem Richter bleibt doch dann nichts anderes übrig als für WFV zu urteilen. Wie gesagt: weil ein Vergleich kann dann nur Sinn machen, wenn der WFV wie auch immer Rechte an den Filmchen hat.
Ok, ich unterstelle: Sie haben offen und ohne Hintergedanken gedacht, prima, wir können und vergleichen und das Ding ist erledigt. Und haben es einfach übersehen, dass Sie damit die spätere Argumentation des Gerichts validieren. Bevor Sie weitermachen, besorgen Sie sich wirklich starken rechtlichen Beistand. Sonst lassen Sie es lieber. Dann ists nur wieder verschwendete Zeit.
Aber eventuell sehe ich das auch komplett falsch.
Dienstag, 24. März 2009 um 12:04
Mal so viel fürs Erste, weil ich auf dem Sprung bin: Geht es im Fall Weinreich nicht um wirtschaftliche Interessen? Das müssen Sie mir erklären.
Dienstag, 24. März 2009 um 13:24
Es geht immer um wirtschaftliche Interessen, letztendlich.
HPH-WFV: hier geht es um die Frage, wer hat das Recht bei öffentlich veranstalteten Fußballspielen privat gemachte Filme zu nutzen, um damit Online etwas zu tun. (Wenn ich das weiter überlege, wird es immer abstruser, das Urteil). Da ist ein direktes Konkurrenzverhältnis eventuell gegeben. Zwei wirtschaftliche Player streiten um ein Dingens. (Nur mal so am Rande, wer verbietet denn dem WFV eine bessere Plattform zu machen?)
Bei 20er-Weinreich geht es darum, dass ein investigativer Journalist gemobbt wird von der wohl potentesten und einflussreichsten Sportorganisation Deutschlands. Weil er sehr aggressiv getextet hat.
Auch wenn das vielleicht nicht die erste Idee war, schien der DFB den Vorfall nutzen zu wollen, noch mehr Kadavergehorsam bei Fußball-Journalisten zu züchten. Was in der Konsequenz bei Weinreich schon an die wirtschaftliche Substanz gehen kann und auch bezweckt ist. Um das Ziel zu erreichen, den Journalisten einen Zensor in den Kopf zu stecken. Um die Meinungsfreiheit zu domestizieren. Der Witz ist, dass ich Zwanzigers ersten Ärger verstehe und auch teilen könnte. Nur mehr halt nicht.
HPH gehen nun eine andere Straße lang. Es geht um einen Fußballverband, der denkt, dass alle wirtschaftlich relevanten Bereiche selbst (!) bei den Amateurfußballern einzig dem Verband zur Erschließung von Geld zur Verfügung zu stehen hat. Selbst wenn sie es bisher nicht oder anders machen. Anschließend müssten eigentlich sämtliche Fansites verklagt werden, auf denen ein Google-Ad angebracht wird. Vor diesem Hintergrund ist HPH-WFV zu sehen. Hier greift die Krake Verband auf etwas zu, auf dass sie selber nicht gekommen sind oder es einfach schlechter selber machen. Privat aber funktioniert und Spaß bringt. Das ist eigentlich ENTEIGNUNG. Und zwar der privaten Filmer, wieso sollen die nicht selber entscheiden? Hätte der Verband argumentiert, halt hier gibt es datenschutzrechtliche Dingsbums oder wäre das Filmen in den örtlichen Stadien bzw. Äckern verboten… Aber so?
Ich finde es ungeschickt, Weinreich und HPH zu vermengen. Weil mache, die sich für Weinreich engagieren, tun das eventuell aus genannten anderen Gründen. HPH wird nicht gemobbt, nicht versucht Zensur zu schaffen, HPH und deren User werden kalt enteignet.
Und der Richter vom LG findet das richtig. Schon schräg.
Und jetzt sollte jeder entscheiden, ob er gegen die Verbandskraken aufstehen will und sagen STOPP! Oder eben nicht.
Aber wie gesagt, Hr. Fritsch, eventuell liege ich auch falsch.
Dienstag, 24. März 2009 um 18:53
Mit Ihrer Weinreich-Analyse haben Sie völlig recht, aber dogfood ging es, glaube ich, um was anderes.
Was an unserem Vergleichsangebot falsch gewesen sein soll, kann ich nicht verstehen. Wir wollten den Rechtsstreit beenden, das war kein Zugeständnis an eine Rechtsposition.
Dienstag, 24. März 2009 um 20:43
Die Richter an Zivilsenaten sind oft daran interessiert, Vergleiche zwischen den streitenden Parteien anzuregen. Prozesstaktisch empfiehlt es sich daher für keine Partei, Vergleiche von vornherein abzulehnen.
Das Angebot der Hartplatzhelden, nur Videos aus dem reinen Amateursport und keine Spielberichte aus dem Leistungsbereich zu hosten, zeigte deutlich, dass dieses Portal nicht vom Spielbetrieb eines Fussballverbands schmarotzen will, sondern ein zusätzliches Angebot für echte Fussball-Fans schaffen wollte.
Indem der württembergische Fussballverband dieses weitreichende Angebot abgelehnt hat, bewiesen seine Funktionäre nur, woran ihnen wirklich liegt: Ihnen geht es nicht um ihren Sport, sondern um die Macht.
Und genau das ist der Berührungspunkt zur Causa Weinreich: Kaum ein Journalist hinterfragt so kritisch die Selbstherrlichkeit der Sportfunktionäre wie er und bedroht so deren Stellung.
Mittwoch, 25. März 2009 um 09:27
Prozesstaktisch hat es sich für den WFV gelohnt.
Mittwoch, 25. März 2009 um 10:04
Es ist wie im Fußball. Nachher kann man die Niederlage leicht erklären.
Mittwoch, 25. März 2009 um 13:57
[…] Es geht um die grundsätzliche Frage: Wem gehört der Fussball? Dürfen demokratisch kaum legitimierte Verbände den Amateur-Fussball privatisieren und die Spieler und deren Freunde, die die Spiele verfolgen, enteignen? Hintergrundinformationen gibt es hier: Spendenaufruf für die Hartplatzhelden und hier: Es regieren die Monopolisten. […]
Mittwoch, 25. März 2009 um 23:50
Hier noch ein Link betr. der Klage gg. die Hartplatzhelden. Ich denke, dort wird die ganze Problematik noch mal sehr gut dargestellt, dass es um viel mehr geht als um die Hartplatzhelden.
Wie dort zu lesen, kennt Oliver Fritsch den Beitrag schon – sollte auch mal die Gegenseite lesen!
Mittwoch, 25. März 2009 um 23:53
Jetzt habe ich gerade etwas geschrieben und es ist nicht erschienen, spinnt mein PC?
Wenn´s jetzt klappen sollte – ich wiederhole meinen Text vollständig, möchte nur auf den Blogbeitrag hinweisen, den ich als Link eingefügt habe, vielleicht erscheint der ja:
Es geht um viel mehr als um die Hartplatzhelden!
Donnerstag, 26. März 2009 um 10:26
die jungs sind noch schlimmer als monopolisten. Sie klauen dem Volk die Almende und lassen Sie anschließend ungenutzt verschimmeln. damit gilt die Devise: „Eigentum verpflichtet“, auch wenn es sich seitens des verbandes höchstens um gefühltes eigentum handelt.
grusz
klm