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Gefahr oder Nutzen?
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| Freitag, 10. September 2010Nach dem EuGH-Urteil gegen die momentane Glücksspiel-Regelung diskutiert die Presse intensiv über mögliche Folgen des Beschlusses
Nach Ansicht von Christian Rath (taz) dürfte das Urteil die deutschen Sportverbände nur teilweise zufriedenstellen: „Der Deutsche Olympische Sportbund dürfte mit der Entscheidung nur halb zufrieden sein. Im Mai forderte er zwar ein Ende des Monopols bei Sportwetten, um den Schwarzmarkt zu legalisieren und so über eine Abgabe mehr Einnahmen für den Sport zu erwirtschaften. Profiklubs könnten von der dann legalen Werbung für private Wettanbieter profitieren. Das Monopol bei Lotterien, deren Einnahme großenteils auch an den Sport fließen, sollte aber eigentlich erhalten bleiben, weil dort bisher kein nennenswerter Schwarzmarkt im Internet besteht.“
Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen geklärt werden
Lars Wallrodt, Sven Flohr und Jens Hungermann (Welt Online) gehen von Folgendem aus: „Tatsächlich ist es wahrscheinlich, dass der Markt sich nun für Privatanbieter öffnet, definitiv ist es nicht. Das EuGH-Urteil ist eine Vorabentscheidung, die deutschen Gerichte müssen nun die Einzelfallentscheidungen treffen. Die Politik wird die rechtlichen Rahmenbedingungen klären müssen. Dies dürfte in naher Zukunft geschehen.“ Sollte sich das bewahrheiten, würde der Profifußball der größte Nutznießer sein: „Den Großteil davon wird der Profifußball abschöpfen. Schon lange tobt zwischen Staat und Vereinen ein Streit um die Frage, ob für private Wettanbieter geworben werden darf. Werder Bremen beispielsweise musste bereits im Jahr 2006 den Schriftzug seinen Hauptsponsor Bwin vom Trikot entfernen. Das Bremer Oberverwaltungsgericht befand, es sei nicht zulässig, dass Werder für dieses unerlaubte bundesweite Wettangebot werbe. Noch im August durfte Real Madrid bei einem Spiel in München nicht für seinen Hauptsponsor werben. Experten rechnen nun damit, dass sich mancher Bundesligaklub bereits am Wochenende aus der Deckung traut.“
Der Gerichtshof beweist Realitätssinn
Wolfgang Hettfleisch (Frankfurter Rundschau) begrüßt das Urteil: „Mit der faktischen Aufhebung des Glücksspielmonopols hat der Europäische Gerichtshof Realitätssinn bewiesen. Zu glauben, die Neigung zum Zocken, der jeder zweite Bundesbürger gelegentlich erliegt, lasse sich kanalisieren, indem man privaten Anbietern den legalen Zugang zum Markt verwehrt, ist im Zeitalter grenzenloser Internet-Wettleidenschaft naiv. Wer sich durch eine Neigung ruinieren will, die den Menschen schon durch seine gesamte Kulturgeschichte begleitet, lässt sich nicht aufhalten, weil ihn der Gesetzgeber treuherzig auf staatliche Casinos und Lotto-Büdchen verweist. Unstrittig ist, dass Kulturbetrieb und organisierter Sport, die einen Großteil der Glücksspiel-Erträge erhalten, nicht einfach vom Tropf genommen werden können. Hier − und nicht beim Verteidigen der alten Pfründe − ist der Staat gefragt. Die seriösen künftigen Konkurrenten sind auch künftige Steuerzahler.“
Will die Politik das Monopol halten, müsse sie sich nach Auffassung von Marc Widmann und Wolfgang Jahnisch (SZ) vor allem mit den Spielhallen beschäftigen: „Das größte Leck ist zugleich der Knackpunkt in der jetzt startenden Diskussion: die privaten Spielhallen. Sie sind hierzulande erlaubt, obwohl sie noch gefährlicher seien für Spielsüchtige als die verbotenen Internetwetten, wie die Richter verwundert feststellen. Will die Politik ihr Monopol retten, muss sie also die Spielhallen angehen. Diese haben sich in den vergangenen Jahren mächtig ausgebreitet, ständig werden neue Spielhöllen eröffnet, voller leuchtender und bimmelnder Automaten. Etwa 12.300 sind es in Deutschland. Fachleute kritisieren schon lange, dass sie nicht unter die Regeln des Glücksspielstaatsvertrags, sondern als Unterhaltungsautomaten vergleichsweise geringen Restriktionen unterworfen sind. Zudem sind sie nicht mit einer hohen Spielbankenabgabe belegt, sondern mit einer geringen Vergnügungssteuer.“