Am Grünen Tisch
Bosman, Webster, Fritsch
| Dienstag, 2. November 2010Nach dem Sieg der Hartplatzhelden vor dem BGH gibt es zahllose Einschätzungen, Kommentare und Meinungen. Die Presseschau hat juristische Eindrücke, Interviews mit Gründer Oliver Fritsch und die Kommentare der Prozessgegner gesammelt.
Carsten Eberts (sueddeutsche.de) freut sich mit den Hartplatzhelden: „Sonntagmittag, Viertel vor eins, Münchner Kreisklasse C, Spitzenspiel zwischen dem SV Ampermoching II und dem STV Ainhofen. Sollte in dieser Partie tatsächlich ein sagenhaftes Tor fallen – eines, wie es selbst dem Koblenzer Kunstschützen Michael Stahl noch nicht gelungen ist – dann haben Fans aus aller Welt weiterhin die Chance, das Geschehene im Internet anzuschauen: Denn beim Urteil, das der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstagabend in Karlsruhe fällte, ging es um genau diese Spiele: Partien aus den unteren Ligen, in die sich niemals eine professionelle Fernsehkamera verirren wird. Einen Teilerfolg erzielten jedoch auch die Verbände: Sie können die Vereine bitten, von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Filmen auf ihren Sportplätzen verbieten. Laut BGH könnten sich die Verbände auch so die Verwertungsrechte indirekt sichern.“
Jörg Hahn (FAZ) erschrickt: „Die schönen, kuriosen Seiten des Amateurfußballs gelangen oft als Zufallsprodukte ins Netz, weil sich in Verbands- oder Gruppenligen ja eher selten journalistische Profis tummeln. Der Württembergische Fußballverband sah das dennoch als unerlaubte gewerbliche Verwertung. Der BGH ist dieser Argumentation nicht gefolgt; vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Stuttgart hatten die Funktionäre mit ihrer Klage noch Erfolg gehabt. So ist das Denken heutzutage: Da rollt der Ball, sagen wir in der Gruppenliga Frankfurt/West zwischen Merzhausen und Steinfurth, und die Verbandssheriffs sehen dies als geldwertes Event.“
Der Fußball gehört allen
Christian Spiller (ZEIT online) zeichnet die Konsequenz auf, die eine Niederlage im Prozess gehabt hätte: „Hätte der Verband Recht bekommen, hätte nur er, als Monopolist entscheiden können, wo und wie diese Bilder zu sehen sind. Wahrscheinlich auf fussball.de, eine Plattform, die der Deutsche Fußball-Bund flugs nach den Hartplatzhelden ins Leben gerufen hat. Oder die Verbände hätten Lizenzen ausgegeben. Gegen Geld, versteht sich. Der Hessische Fußballverband beispielsweise verbot bereits Lokalzeitungen ohne entsprechende Nutzungserlaubnis, Bewegtbilder von Amateurspielen zu zeigen. Auch einzelne Vereine wurden bereits gemahnt, auf YouTube verbreitete Spielszenen zu entfernen. Praktiken, die mit diesem Urteil der Vergangenheit angehören dürften. Aber die Freizeitsportler würden doch von diesen Lizenzgebühren profitieren, argumentierten die Fußballfunktionäre. Nur glauben mag man es ihnen nicht. Welche kommerziellen Interessen einige Funktionäre der großen Fußballverbände tatsächlich zu verfolgen scheinen, zeigen die Skandale um Fifa und Uefa derzeit zur Genüge. Der Fußball gehört eben nicht den Herren Blatter, Platini und Zwanziger, sondern dem Bezirksliga-Libero und Kreisklassen-Stürmer.“
Oliver Voss (Wirtschaftswoche) fokussiert sich auf die rechtlichen Unterschiede zwischen Profis und Amateuren: „Urheber- und Verwertungsrechte im Internet sind auch im Fußball ein großes Thema. Tore und Zusammenfassungen wichtiger Spiele findet man oft schon kurz nach Abpfiff bei Youtube und auch die Bundesliga oder Champions League per Livestream im Netz zu verfolgen, ist kein Problem. Dafür muss man nicht einmal wie einst obskure ausländische Kommentare in Kauf nehmen, sondern es gibt die Liveübertragungen von Sky kostenlos und natürlich illegal.Für Vereine und Verbände ist das ein Problem. In Großbritannien wurden in den vergangenen zwei Jahren mindestens 80.000 illegale Streams vom Netz genommen. Doch die Rechteinhaber kommen den illegalen Anbietern kaum hinterher. Ganz anders sieht es dagegen im Amateurbereich aus. Hier gibt es nicht einmal legal viele Möglichkeiten, Spiele im Fernsehen oder Internet zu sehen“
BGH-Urteil stärkt Netzkultur
Martin Vogt (Focus Online) klagt: „Anstatt sich zu freuen, dass Fritsch den Amateuren der Republik die besten Szenen aus Amateurspielen zugänglich macht – die abrufstärksten Clips sind mehr als 40 000 Mal angeklickt worden – und damit den Amateurfußball fördert, wollen sich der DFB und seine angeschlossenen Landesverbände lieber selbst präsentieren. Dafür haben sie die Seite Fussball.de geschaffen. Aus dem Zuständigkeitsbereich des klagenden württembergischen Verbandes mit seinen 14 500 Mannschaften finden sich auf der offiziellen Seite gerade einmal sechs Bilder. Und kein einziges Video. Faktisch stärkt das BGH-Urteil die Netzkultur. Mit dem gesunden Menschenverstand deckt es sich ohnehin, weil das Online-Stellen von Fußball-Clips zur Unterhaltung anderer Amateure harmlos ist.“
Andreas Strepenick (Badische Zeitung) erinnert an längst vergangene Tage: „Es geht um das Recht, bewegte Bilder herzustellen und diese dann für jeden öffentlich zugänglich zu machen. Als Filmkameras noch klobige Koffer waren, ein Internet nicht existierte und der Sportfan allenfalls zwischen ARD und ZDF hin- und herzappen konnte, war die Frage des Rechtes am bewegten Bild noch nicht von allzu hoher Bedeutung. Die Kommerzialisierung des Sports, die neue Medienvielfalt, der Siegeszug des World Wide Web und die Digitalisierung des Alltagslebens haben das grundlegend geändert. Immer wichtiger wird nun die Frage, wer wann was filmen und veröffentlichen darf.“
Berliner Fußballverband begrüßt Hartplatzhelden-Erfolg
Axel Gustke (Tagesspiegel) sucht Berliner Hartplatzhelden: „Auf den Internetseiten von Berliner Klubs finden sich zwar meistens Mannschaftsfotos und vereinzelte Bildergalerien. Fotos von den aktuellen Spielen sind aber eher selten.Eine bemerkenswerte Ausnahme ist hier der Berliner Bezirksligist SFC Friedrichshain. Seit über einem Jahr ist auf der Vereins-Homepage von jedem Heimspiel ein 15-20-minütiger Zusammenschnitt in relativ guter Bildqualität zu sehen. Für die Spieler wie auch die Gästemannschaften sicherlich eine tolle Sache, auch mal sich selbst beim Fußballspielen beobachten zu können. Den Hartplatzhelden-Prozess hat man bei den Friedrichshainern mit Interesse verfolgt, schließlich hätte ein negatives Urteil auch für hier Konsequenzen haben können. Beim Berliner Fußballverband (BFV) begrüßt man derartige Initiativen. „Wir nehmen keinen Einfluss darauf, was die Vereine auf Ihren Internetseiten veröffentlichen“ teilt BFV-Präsident Bernd Schultz mit. Und auch den Hartplatzheldenprozess habe man beim BFV nicht großartig verfolgt, da ein ähnliches Bestreben wie das des Württembergischen Fußballverbands für Schultz nicht in Frage käme. „Ich habe persönlich nichts dagegen, wenn Vereine ihre Videos und Bilder im Internet verbreiten. Letztlich ist jede Werbung gut für den Amateurfußball, daher ist auch solch ein Web-Portal erstmal grundsätzlich positiv.“ In diesem Sinne hält Schultz auch das Urteil aus Karlsruhe für richtungsweisend.“
Christian Meier (kress.de) sieht einen Präzedenzfall für die gesamte Öffentlichkeit: „Das Urteil ist darüber hinaus möglicherweise auch jenseits des Fußballplatzes interessant, denn es weist eine Richtung für das Publizieren von Filmaufnahmen im öffentlichen oder zumindest teilöffentlichen Raum.
BGH verfolgt konsequente Linie
Dr. Ingo Jung (Legal Tribune Online), Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz, kommentiert das Urteil des BGH: „Die klaren Worte des BGH sind zu begrüßen. Sportereignisse sind rechtlich trotz Ihrer teilweise erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung nur sehr vage abgesichert. Im Urheberrecht findet sich zwar durchaus ein besonderer Leistungsschutz für Veranstalter und deren organisatorische und wirtschaftliche Leistung (§ 81 Urheberrechtsgesetz). Dieser Schutz gilt jedoch nur bei Darbietungen von so genannten ausübenden Künstlern wie Musikern oder Schauspielern. Fußballer zählen trotz Ihrer Qualitäten als ‚Ballkünstler‘ nicht dazu und so sind auch die Veranstalter von Sportereignissen nicht geschützt. Der BGH hat mit dem vorliegenden Urteil eine konsequente Linie verfolgt und es vermieden, unter Inkaufnahme von Wertungswidersprüchen diesen urheberrechtlich nicht vorgesehenen Leistungsschutz auf dem Umweg über das Wettbewerbsrecht zu installieren. Das Verbot der Vorinstanz ging auch faktisch an der medialen Wirklichkeit und der Zielrichtung so genannter Special-Interest-Portale vorbei, die nicht als rein gewinnorientierte Verwender operieren, sondern als wichtige kommunikative Plattformen und Foren für den Meinungsaustausch im Web 2.0 dienen.
Jürgen Kalwa (Carta.info) vergleicht das Hartplatzhelden-Urteil mit dem Leistungsschutzrecht der Verlage: „Auch hier wird die gleiche Theorie ins Spiel gebracht, wonach die Verlage Rechte haben, weil sie es sind, die diese Überschriften auf die Beine stellen, die Google kopiert und verlinkt. Natürlich waren die Verleger bisher schlauer als die Sportfunktionäre und sind nicht gleich vor Gerichte gezogen, um den Anspruch durchzusetzen. Wahrscheinlich weil ihnen ihre Justitiare angedeutet haben, dass sie auf dem Weg die gleiche Panne erleben würden. Sie antichambieren also lieber bei den Politikern. Damit das auch möglichst dramatisch klingt, beschwören sie gleich noch etwaige Gefahren für die Demokratie heraus, die angeblich darunter leidet, wenn Journalismus nicht mehr wie bisher durch ihre renditeversessenen Aggregate betrieben wird.Dabei könnten sie aus dem Urteil des ersten Zivilsenats in Sachen Hartplatzhelden durchaus etwas lernen – und die Gesetzgeber könnten es auch: So wie der Verband Möglichkeiten hat, sich eine wirtschaftliche Verwertung zu sichern, so können dies die Verlage ebenso tun. Nicht nur weil sie per HTML-Code auf ihren Webseiten den Suchmaschinen dieser Welt versagen können, sich das Salz aus der Suppe herauszuklauben. Doch anders als die obersten Richter des Landes, die die gültigen Gesetze nur auslegen und keine neuen beschließen, kann der Bundestag alles Mögliche verabschieden. Zumindest alles, was nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Und so droht uns bis auf weiteres dank der effektvollen Lobbyarbeit der Verlage ein Gesetz, das neue Verhältnisse schaffen kann.
Medienanwalt Christian Solmecke (YouTube) gibt eine Video-Einschätzung des Falles aus juristischer Sicht.
Verband geht K.-o.
Arik Heuth (ring2.de) jubelt über das Urteil: „Es ging um nichts Geringeres, als um die Demokratisierung der Medien, die es seit Beginn der digitalen Revolution Jedermann erlauben, aus einem Stadion, neben einem Hartplatz oder vom Spiel seiner Kinder Aufnahmen auch zu publizieren. Heute hat der BGH den Streit zwischen Oliver Fritsch, dem Betreiber von Hartplatzhelden.de und dem WFV (Württembergischen Fußball-Verband) zugunsten der Amateure entschieden. Der Verband ist in der Verlängerung K.O. gegangen – und das hat weitreichende Folgen. Der 1. Senat des BGH hat nämlich dem Verband etwas mit auf den Weg gegeben, was entscheidenden Einfluss auf die Diskussion ‚Wem gehört der Fußball‘ hat. Der Verband hätte über die Vereine die Möglichkeit, seine Rechte durchzusetzen, bspw. durch eine strengere Stadionordnung – und damit die Diskussion dahin gebracht, wo sie hingehört – zurück auf den Fußballplatz.“
Jens Weinreich (jensweinreich.de) gratuliert: „Herzlichen Glückwunsch, Oliver Fritsch et al. Und meine tiefste Verbeugung vor so viel Mut, Standhaftigkeit, Ausdauer und Überzeugung. Ein Urteil, über das gewiss noch ausgiebig debattiert wird. Ein Schock für den Württembergischen Fußballverband/den DFB. Hartplatzheld Oliver Fritsch macht Schlagzeilen. Völlig zu Recht. Ich freue mich!“
Es geht nicht immer nur um Geld
Frank Lübberstedt (LZSport) schimpft: „Leider haben manche Funktionäre wohl vergessen, dass es beim Fußball nicht immer nur um Geld und Kommerz geht. Sondern dass der Fußball für die breite Masse der mehr als sechs Millionen DFB-Mitglieder ein Spiel und ein Hobby geblieben ist. Und von diesem Spiel werden auch wir weiter ungehindert Videos zeigen können – denn der Fußball gehört uns allen. Eigentlich unglaublich, dass uns das erst noch von einem Gericht bestätigt werden musste.“
Annabel Trautwein (Nordsee-Zeitung) beschreibt die Hartplatzhelden treffen: „Wenn beim OSC Bremerhaven ein Traumtor fällt, sollen es alle genießen dürfen. Auch wenn es nur mit einer Handykamera festgehalten wurde. Fußball soll überall gefeiert werden, nicht nur in den kommerziellen Profivereinen.“
Verbände dürfen kein Monopol besitzen
Klaus Raab (der Freitag) schreibt: „Der entscheidende Punkt ist, dass es keinen Grund gibt, dem Verband die Alleinverwertungsrechte im Grunde für alles, was im organisierten Fußball jenseits der Kneipenspaßligen passiert, zu überlassen. Warum sollte dem 23-jährigen Jungstar der TuS Butzenbach das Recht genommen werden, sein Wahnsinnstor, das rein zufällig sein Vater filmte, den Hartplatzhelden zukommen zu lassen? Weil es dem Verband gehört? Hätte der Verband gewonnen, würde das nicht die Entkommerzialisierung des Fußballs bedeuten, sondern das Gegenteil: Wenn ein Verband das Monopol auf Bilder von Sportplätzen hielte, dürfte nur er darüber bestimmen, welche Bilder wo zu sehen sind. Er wäre ein Veranstalter, der auswählt, welche Bilder von seinen öffentlichen Veranstaltungen veröffentlicht werden. Er könnte ein Bildermonopol betreiben, etwa auf der verbandsoffiziell eingerichteten Seite fussball.de. Und er könnte Geld für Lizenzen nehmen.“
Benjamin von Brackel (der Freitag) wird romantisch: „Doch was macht überhaupt den Reiz aus, sich Filmchen aus der achten Liga anzuschauen, Dribblings, Fallrückzieher, schlimme Patzer, Eigentore und auch üble Tritte? Manche sagen: Das sei der echte Fußball, schon weil es nicht um Übertragungsrechte und große Summen geht. Weil weniger Interessen im Spiel sind – und die Emotionen ausschließlich Ausdruck der Fußball-Leidenschaft selbst.“
Konkurrenten sollten beseitigt werden
Ralf Schmahld (Turus.net) kritisiert die Hartplatzhelden-Konkurrenz: „Inzwischen haben auch die deutschen Fußballverbände, insbesondere der DFB, erkannt, dass sich auch mit dem Amateurfussball gut Kasse machen lässt. So wurde in Zusammenarbeit mit einem Werbepartner die Seite ‚fussball.de‘ geboren auf der alle deutschen Ligen präsentiert werden sollen. Sollen ist das richtige Wort, denn bislang sind die unteren Klassen noch medial unterpräsentiert. Dafür glänzt das Portal aber vor allem durch massive Werbung an allen Ecken und Enden – und da es sich als Monopolist am besten ‚aufpoppen‘ lässt, sollen natürlich unliebsame Konkurrenten wie die Hartplatzhelden möglichst schnell das Feld räumen.“
Togo (Leopedia) dankt dem Fußballgott: „Die Hartplatzhelden dürfen weiterhin von Nutzern erstellte und hochgeladene Inhalte präsentieren. Es ist ein Sieg für die Basis, für den Fußball an sich. Und ein Stück weit auch für die Freiheit. Dabei ist es egal, ob die Hartplatzhelden auf der Webseite Werbebanner einbinden oder nicht. Denn gute Arbeit kostet nun mal Zeit und Geld. Solange niemand dafür bezahlen muss, den kostenlos erhaltenen Inhalt zu sehen, ist es also absolut in Ordnung, wenn Webmaster ihre Kosten mittels geschalteter Werbung auffangen. Und selbst wenn nach Abzug der Ausgaben noch etwas übrig bleibt, sei es den Betreibern von Herzen gegönnt. die Hoffnung derer, die gern mal ein paar bewegte, wenn möglich kuriose Bilder von Spielen unterklassiger Ligen sehen, wohl doch eher gering. Denn zu fortgeschritten ist die Vermarktungsmaschinerie, zu selbstverständlich kostet alles Geld. Zu wenig Verständnis für den kleinen Fußball zeigten die davor involvierten Juristen. Und zu ignorant zeigen sich immer wieder die Funktionäre. Denn genau das war es, was einen langwierigen Prozess und ein BHG-Urteil erst nötig machte: Reine Ignoranz. Es mutet schon seltsam weltfremd an, wenn der Fußball-Landesverband Württemberg, der keinerlei Vermarktung seiner Ligen anbietet und so seinen Mitgliedern auch keine Einnahmen generiert, plötzlich nicht möchte, dass seine Mitglieder selbst Videos von ihren Spielen anderswo publizieren.“
Konsequenzen einer Niederlage wären endlos
Die Soccer-Warriors stellen sich die Konsequenzen vor, die eine Hartplatzhelden-Niederlage gehabt hätte: „Habt ihr euch eigentlich mal Gedanken gemacht, was ein negatives Urteil für die Hartplatzhelden für uns alle bedeutet hätte? Das geht weit über den Fussball hinaus, denn mit dieser Grundsatzentscheidung hätte dann jeder Betreiber einer öffentlichen Veranstaltung dir verbieten können, Fotos oder Videoaufnahmen davon zu machen. Also keine Fotos mehr auf dem Oktoberfest, denn diese könnte man ja später noch verwerten. Keine Fotos mehr auf der Skipiste, denn auch dort könnte man ja noch etwas verwerten. Die Liste könnt ihr beliebig fortsetzen, eines jedoch bleibt dabei immer hängen, eure eigenen Rechte werden stark beschnitten. Nicht mehr ihr selber könnt über eure Fotos entscheiden, sondern das macht dann immer jemand anders. Selbst wenn ihr selbst auf dem Foto zu sehen seid, entscheidet jemand anders wo und wann das veröffentlicht wird und wie man Geld damit verdienen kann. Na super, das wären ja tolle Aussichten gewesen, gut dass es anders gekommen ist und gut, dass die Richter beim BGH Ahnung von ihrem Job haben und sich nicht groß von außen beeinflussen lassen.“
Der 9-jährige Marco (Torwart Marco), selbst Hartplatzheld, freut sich: „Der Verband war der Ansicht, dass die Verwertungsrechten (!!!) z.B. an den privaten (Kurz-) Videos von meinem Papa dem Verband gehören, da er ja die Spiele (Schiedsrichter etc.) organsieren würde. Zum Glück hat das Oliver Fritsch von den Hartplatzhelden und sein Anwalt auch anders gesehen. Stellt Euch vor, die Rechte an Videos und Bildern über den Amateurfußball lägen ausschließlich beim Fußballverband oder anderen Institutionen – nicht auszudenken!Zum Glück sahen das die Bundesrichter auch nicht so und nun dürfen auch Amateurfilmer der Segler, Handballer, Volleyballer und Kegelbrüder aufatmen. Danke Hartplatzhelden!“
Ein bisschen wie Bosman
Für die 11Freunde sprach Axel Raack mit Oliver Fritsch über die Folgen: „Jetzt machen wir so richtig Asche und kaufen uns einen Elefanten, der uns das ganze Geld direkt vor dem Büro von Rainer Koch (DFB-Vizepräsident, der den Hartplatzhelden kommerzielle Ausnutzung der Amateurvereine vorwarf. Anm. d. Verf.) platt tritt, weil wir gar mehr wissen werden, wohin mit der ganzen Kohle. Im Ernst: Von diesem Urteil werden nicht nur wir profitieren, sondern auch viele andere. Das ist ein bisschen wie bei Bosman.“
Im Interview mit Marc Schäfer (Gießener Allgemeine) spricht Hartzplatzhelden-Gründe Oliver Fritsch über seine Prozess-Erfahrungen: „Siege und Niederlagen kenne ich ja eigentlich nur vom Spielfeld. Jetzt habe ich auch mal vor Gericht einen Sieg gelandet. Und man kann schon sagen, dass das mein größter Sieg war. Ja. Denn da stand am Donnerstag viel auf dem Spiel – nicht nur für mich. Das war so ein Gefühl als würde man in der letzten Minute einen Freistoß aus 30 Metern oben in den Winkel zimmern. Wir hatten vorher zweimal verloren und uns auch damals schon immer im Recht gefühlt. Da verliert man schon ein wenig den Glauben an die Sache. Am Donnerstag habe ich wieder ein Stück Glauben in den Rechtsstaat wiedergewonnen. Die ersten beiden Urteile schienen mir schräg. Da war etwas faul. Der Richter nun hat verstanden, worum es geht, und uns unabhängig davon behandelt, wie mächtig wir sind.“
Für das Deutschlandradio sprach Astrid Rawohl mit Oliver Fritsch.
Elbkick.TV besucht Oliver Fritsch in seiner Wohnung und spricht mit ihm über die Konsequenzen des Hartplatzhelden-Sieges
Verbände planen weitere Schritte
Herbert Rösch, Präsident des Württembergischen Fußballverbandes plant weitere Schritte gegen die Hartplatzhelden: „Wir warten zunächst die genaue Urteilsbegründung ab und werden uns auf dieser Grundlage Gedanken darüber machen, wie wir als Fußballfamilie weiterhin verfahren werden.“
Auch Dr. Jan F. Orth, Präsidiumsmitglied für Medien und Kommunikation im Fußballverband Mittelrhein droht: „Wir warten jetzt die schriftliche Urteilsbegründung ab. Zum Schutz der berechtigten Interessen der Verbände ist jetzt der Gesetzgeber gefordert“
Kommentare
2 Kommentare zu “Bosman, Webster, Fritsch”
Mittwoch, 3. November 2010 um 16:33
[…] und Sichtweisen des Urteils gibt es z.B. hier « Google-TV startet 2011 Werbeerfolg mit Online Videos » Tags: Online Videos von […]
Mittwoch, 17. November 2010 um 16:08
[…] Bosman, Webster, Fritsch […]